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Erschienen am: 29.07.2024

Vermessungsamt hilft bei Hochwasserschäden

Gebührenermäßigungen für Vermessungen infolge der Hochwasserereignisse im Mai/Juni 2024

Tachymeter mit Sandsäcken in Gundremmingen

Die Bayerische Vermessungsverwaltung greift den Betroffenen der Hochwasserereignisse in Bayern im Mai/Juni 2024 unter die Arme: Wegen der verheerenden Hochwasserschäden werden die Gebühren für betroffene Haushalte und Unternehmen gesenkt, wie Finanz- und Heimatminister Albert Füracker vor wenigen Tagen bekanntgegeben hatte.

Beantragen Eigentümer aufgrund von Schäden, die mittel- oder unmittelbar aus dem aktuellen Hochwasser resultieren, eine Grenzermittlung oder -wiederherstellung, so wird die reguläre Gebühr um 50 Prozent reduziert.

Außerdem entfällt bei vordringlich gestellten Vermessungsanträgen (Erledigung innerhalb 4 Wochen), der Dringlichkeitszuschlag in Höhe von 20 Prozent.

Die Ermäßigungen gelten für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2024 gestellt werden, und unter der Voraussetzung, dass die Kosten nicht bereits durch entsprechende Versicherungen oder Hilfsprogramme ausgeglichen werden.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ADBV Günzburg beraten Sie gerne.

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